Chronikerbescheinigung

 

 

Wann gelten Sie als "chronisch krank" und sind berechtigt, eine Chronikerbescheinigung zu erhalten? Und welche finanziellen Vorteile erreichen Sie durch die Bescheinigung einer chronischen Erkrankung?

 

 

In der "Chroniker-Richtlinie" des G-BA wird zunächst die Berechtigung genauer definiert:

 

 

 

 "Eine Krankheit ist schwerwiegend chronisch, wenn sie 

 

wenigstens 1 Jahr lang,

 

mindestens 1x/ pro Quartal

ärztlich behandelt wurde (="Dauerbehandlung") 

 

und eines der folgenden Merkmale vorhanden ist:  

 

a) Es ist eine kontinuierliche medizinische Versorgung (ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung, Arzneimitteltherapie, Behandlungspflege, Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln) erforderlich, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität durch die aufgrund der Krankheit nach Satz 1 verursachte Gesundheitsstörung zu erwarten ist.

 

b) Es liegt eine Pflegebedürftigkeit des Pflegegrades 3, 4 oder 5 [...] vor...

 

c) Es liegt ein GdB (Grad der Behinderung) [...] von mindestens 60 [...] vor...

 

 

Zum Nachweis einer chronischen Erkrankung lassen Sie sich bei Ihrem  Hausarzt eine

 

"Bescheinigung einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung nach § 62 SGB V" 

 

ausstellen, die Sie dann der Krankenkasse vorlegen. Sie brauchen diese Bescheinigung nicht als Download aufrufen oder gar zum Arzt mitbringen. Ihr Hausarzt hält dieses Formular (Muster 55) vor und kann es Ihnen bei den entsprechenden Voraussetzungen ausfüllen. 

 

Doch mit welchen Erkrankungen gelte ich denn als chronisch krank? 

 

Wenn Sie zum Beispiel regelmäßig Medikamente benötigen, und diese jedes Quartal von Ihrem Hausarzt verordnet werden, gelten Sie schon als chronisch krank. Das bestehen eines Bluthochdrucks (Arterielle Hypertonie)  kann eine chronische Erkrankung definieren, auch wenn dieser im Alltag wenig beeinträchtigend wirkt. Auch die Notwendigkeit dauerhafter Sprays für Asthma oder COPD. Oder Cholesterinsenker und Blutverdünner bei Koronarer Herzkrankheit (KHK). Genauso wie ein Diabetes, für den zum Blutzucker senken Tabletten eingenommen werden. 

 

Wie kann sich nun die Feststellung der chronischen Erkrankung auch finanziell auswirken?

 

Gesetzlich Krankenversicherte müssen zu bestimmten Leistungen (Medikamente, Hilfsmittel, Heilmittel etc.) des Gesundheitssystems Zuzahlungen leisten. Diese sind gedeckelt auf eine sogenannte "Belastungsgrenze" von 2 % des zu versteuernden Jahreseinkommen. Chronisch Kranke können eine Verminderung dieser Belastungsgrenze von 2 % auf 1 % geltend machen.

Muss man zum Beispiel pro Jahr ein Einkommen von 24.000 € versteuern, müsste man als chronisch kranke Person nicht bis zu 480 €/Jahr (2 %) für Gesundheitskosten dazu bezahlen, sondern nur maximal 240 € (1 %). Jeder Euro der mehr als 240 € bezahlt wird, würde erstattet.

 

Was das - in Zahlen ausgedrückt - für Sie persönlich bedeutet, können Sie anhand eines Zuzahlungsrechners (hier von der Barmer - gilt aber auch für alle anderen Gesetzlichen Krankenversicherungen) mit Ihren konkreten Zahlen berechnen. Dabei werden vorher noch Freibeträge für im gleichen Haushalt lebende Ehegatten und Kinder abgezogen, so dass die errechnete Belastungsgrenze auf 0 € fallen kann, so dass als jede geleistete Zuzahlung erstattet würde. 

 

 

Sollten sich weitere Fragen ergeben, wird Sie Ihr Hausarzt gerne dazu beraten.

 

Das Thema "Chronikerbescheinigung" zeigt beispielhaft, wo Ansprüche aktiv geltend gemacht werden müssen, um mögliche finanzielle Nachteile durch gesundheitliche Belastungen zu vermeiden. Doch welche Nachteile ergeben sich denn nun, wenn ich eine chronische Erkrankung nicht bescheinigen lasse?

Vielen Menschen steht hier eine finanzielle Entlastung bei Gesundheitskosten zu. Eine Rückerstattung findet aber nicht automatisch statt. Zunächst muss das Vorhandensein einer chronischen Erkrankung offiziell bestätigt werden. Das erscheint etwas umständlich, wenn man bedenkt, dass doch bei chronischen Erkrankungen häufige Behandlungsanlässe bestehen, die ja auch dokumentiert werden und sowieso (indirekt) mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Ein Grund für solche bürokratischen Stilblüten liegt sicherlich auch in unserem nicht immer vorteilhaft  "gewachsenen" Gesundheitssystem.

 

Alle Informationen dieser Website folgen einer neutralen Darstellung und sind nicht durch Werbung finanziert. Wenn Sie hier das Vorliegen einer chronischen Erkrankung im Sinne des Gesetzgebers überprüfen möchten, sollten Sie ebenfalls überprüfen, ob auch ein "Grad der Behinderung/GdB" vorliegen könnte. Dieser berechtigt nach dem Sozialgesetzbuch zu einem (teilweise geldwerten und steuer-relevanten) Nachteilsausgleich (siehe z. B. Rechte für Behinderte von der Stiftung Warentest)

 

 

 

 

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