Chronikerbescheinigung

Sie benötigen eine Chronikerbescheinigung? Aber Sie haben bislang im Internet hierzu keine übersichtlichen Inhalte finden können? Nun, keine Sorge! Sie erhalten hier alle notwendigen Informationen zum Thema. Sollten sich weitere Fragen ergeben, wird Sie Ihr Hausarzt auch gerne dazu beraten.

Das Thema "Chronikerbescheinigung" zeigt beispielhaft, wo Ungerechtigkeiten unseres Gesundheitssystems liegen können, wenn Ansprüche nicht aktiv geltend gemacht werden. Doch welche Vorteile ergeben sich denn nun, wenn ich eine chronische Erkrankung durch meinen Hausarzt bescheinigen lasse?

Vielen Menschen steht hier eine finanzielle Entlastung bei Gesundheitskosten zu, die aber nicht automatisch rückerstattet werden. Schon die Rezepte, Heil- und Hilfsmittel,  die durch notwendige Zuzahlungen zu Kosten bei Patienten führen, darf der Arzt häufig überhaupt nur bei entsprechenden Voraussetzungen (eben beim bestehen der Chronischen Erkrankungen) zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnen. Genau deshalb erscheint das System der Rückerstattung kompliziert und unübersichtlich. Das liegt sicherlich auch an einem "gewachsenen" Gesundheitssystem, bei dem Ausgleiche vor allem als "Nachbesserungen" entstanden sind. 

Doch zurück: wann gelte ich als chronisch krank? Und warum sollte man sich bemühen, eine chronische Krankheit auch bescheinigen zu lassen?

Wenn Sie zum Beispiel regelmäßig Medikamente benötigen, und diese jedes Quartal von Ihrem Hausarzt verordnet werden, gelten Sie schon als chronisch krank. Das bestehen eines Bluthochdrucks (Arterielle Hypertonie)  kann eine chronische Erkrankung definieren, auch wenn dieser im Alltag wenig beeinträchtigend wirkt. Auch die Notwendigkeit dauerhafter Sprays für Asthma oder COPD. Oder Cholesterinsenker und Blutverdünner bei Koronarer Herzkrankheit (KHK). Genauso wie ein Diabetes, für den zum Blutzucker senken Tabletten eingenommen werden. 

 

Aber wie kann die Feststellung der chronischen Erkrankung sich auch finanziell auswirken?

 

Gesetzlich Krankenversicherte müssen zu bestimmten Leistungen des Gesundheitssystems Zuzahlungen leisten. Diese sind gedeckelt auf eine sogenannte "Belastungsgrenze" von 2 % des zu versteuernden Jahreseinkommen. Chronisch Kranke können eine Verminderung dieser Belastungsgrenze von 2 % auf 1 % geltend machen.

 

Was das - in Zahlen ausgedrückt - bedeutet, können Sie an einem Beispiel im Beitrag zur Belastungsgrenze nachlesen. Ein Zuzahlungsrechner (hier von der AOK - gilt aber auch für alle anderen Gesetzlichen Krankenversicherungen) kann Ihnen mit Ihren konkreten Zahlen aufzeigen, wie hoch Ihre tatsächliche Zuzahlungsgrenze (=Belastungsgrenze) ist.

 

Zum Nachweis einer chronischen Erkrankung lassen Sie sich bei Ihrem  Hausarzt eine "Bescheinigung einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung nach § 62 SGB V" ausstellen, die Sie dann der Krankenkasse vorlegen. Sie brauchen diese Bescheinigung nicht als Download aufrufen oder gar zum Arzt mitbringen. Ihr Hausarzt hält dieses Formular ( Muster 55, s.u.) vor und kann es Ihnen bei den entsprechenden Voraussetzungen ausfüllen. 

 

 

Doch wann gelten Sie als "chronisch krank" im Sinne dieser Regelung? In der "Chroniker-Richtlinie" des G-BA wird die Berechtigung genauer definiert:

 

"Eine Krankheit ist schwerwiegend chronisch, wenn sie wenigstens ein Jahr lang, mindestens einmal pro Quartal ärztlich behandelt wurde (Dauerbehandlung) und eines der folgenden Merkmale vorhanden ist: 

 

a) Es liegt eine Pflegebedürftigkeit des Pflegegrades 3, 4 oder 5 [...] vor...

b) Es liegt ein GdB (Grad der Behinderung) [...] von mindestens 60 [...] vor...

c) Es ist eine kontinuierliche medizinische Versorgung (ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung, Arzneimitteltherapie, Behandlungspflege, Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln) erforderlich, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität durch die aufgrund der Krankheit nach Satz 1 verursachte Gesundheitsstörung zu erwarten ist.

 

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Oder: darf's ein bißchen weniger sein? Was versteht man unter einer Überdiagnose und einer Übertherapie?

 

Oder: haben wir tatsächlich eine "Zwei-Klassen-Medizin"? Bin ich als Versicherter der Gesetzlichen Krankenversicherung tatsächlich schlechter versorgt? Also mal wieder "Zweite Klasse"...? Oder gibt es vielleicht sogar Vorteile in der "Gesetzlichen"...?