Hilfsmittel

Hilfsmittel sind Sachleistungen der Krankenkassen, die „im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen“. (SGB V § 33)

 

Genannt sind im Gesetzestext hierzu beispielsweise „Hörhilfen und Körperersatzstücke“. Grundsätzlich gehören aber alle Dinge dazu, die im Hilfsmittelverzeichnis des GKV Spitzenverbandes für eine bestimmte Indikation gelistet sind. Hierzu gehören auch Gehhilfen, Rollstühle, Sehhilfen, verschiedenste Pflegehilfsmittel und vieles mehr. Hilfsmittel können von Ihrem Hausarzt auf einem „Kassenrezept“ (Rosa Rezept) verordnet werden, wenn eine entsprechende Indikation besteht. Sie sollten vor ihrer Ausgabe jedoch von der Krankenkasse bewilligt werden.