Beitragszahler in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen für bestimmte Leistungen Zuzahlungen leisten. Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten beträgt diese Zuzahlung beispielsweise 10 %.
Hier ist sie aber begrenzt auf maximal 10 €. Kostet also ein Medikament mehr als 100 €, beträgt die Zuzahlung dennoch immer maximal 10 €. Bei Heilmitteln, also Physiotherapie, Massagen, Manueller
Therapie etc. müssen pro Verordnung 10 € entrichtet werden und zusätzlich 10 % der Kosten der Maßnahme. Kostet also eine Massage 15,40 €, so müssen bei der üblichen Verordnungsmenge von 6
Einheiten
6 x 1,54 €= 9,24 €
+ 10 € Zuzahlung = 19,24 €
bezahlt werden.
Zuzahlungen sind gedeckelt in Abhängigkeit vom Bruttoeinkommen. Hierzu finden Sie im Beitrag Belastungsgrenze nähere
Informationen.