DiGA (Digitale Gesundheitsanwendung; "Gesundheits-App")

Versicherte haben nach dem Sozialgesetzbuch Anspruch auf Krankenbehandlung. Diese umfasst unter anderem auch die Versorgung mit verschiedenen „Mitteln“. Hierzu gehören Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel. Und ebenso gehören zu diesen Mitteln die „Digitalen Gesundheitsanwendungen“ (DiGA) (§ 27 SGB V). Vereinfacht also Gesundheits-Apps, die vom Arzt oder Psychotherapeuten verordnet oder mit Genehmigung der Krankenkasse eingesetzt werden. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erstellt per Gesetz ein Verzeichnis für DiGA.

Grundsätzlich sind diese Apps bei entsprechender Indikation zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse verordnungsfähig, also auf dem klassischen "Rosa Rezept". Interessant ist dabei, dass die im Verzeichnis aufgeführten Apps "im freien Markt" häufig einige hundert Euro kosten. Das ist sicherlich etwas mehr, als man für andere durchschnittliche Apps im App-Store erwartet. Einerseits würde hier sicherlich mit den Entwicklungskosten für die Apps argumentiert, die ja als Medizinprodukte eingestuft werden. Andererseits muss man feststellen, dass sich aus der Darstellung der Apps auf den Seiten des BfArM nicht sicher erschließt, ob für ihre Anwendung und ihren Nutzen wissenschaftliche Studien bestehen. Hier lohnt sich der Blick auf die entsprechenden Anbieter-Websites um nähere Informationen auch zum Nutzennachweis zu erhalten. 

Aktuell (Stand 21.09.2023) sind beim BfArM 55 Apps zu finden zu den Themenbereichen

 

    Atemwege

    Geschlechtsorgane, Nieren und Harnwege

    Herz und Kreislauf

    Hormone und Stoffwechsel

    Krebs

    Muskeln, Knochen und Gelenke

    Nervensystem

    Ohren

    Psyche

    Sonstige

    Verdauung

    Verletzungen