"Psychotherapie ist eine Behandlung von psychischen ("seelischen") Erkrankungen mithilfe von wissenschaftlich anerkannten Verfahren, Methoden und Techniken. Psychische Erkrankungen können das Erleben, das Verhalten sowie das geistige und körperliche Wohlbefinden stark beeinträchtigen und mit Leid, Angst, Verunsicherung und Einschränkung der Lebensqualität einhergehen." So beschreibt es einleitend ein Formular (PTV 10), das im Rahmen der sogenannten Psychotherapievereinbarung einen Überblick über Formalitäten im Zusammenhang mit der Psychotherapie geben soll. Es beschreibt weiterhin die verschiedenen Richtungen der ambulanten Psychotherapie. Hier werden unterschieden
- Verhaltenstherapie
- systemische Therapie
- analytische Psychotherapie
- tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
Am weitesten verbreitet ist aktuell sicherlich die Verhaltenstherapie, die vor allem auf das Erkennen erlernter Muster eingeht, die sich aus der aktuellen Lebenssituation ergeben und sich auf die hierdurch gegebenen psychischen Beeinträchtigungen bezieht. Ziel ist schließlich ein Veränderungsprozess mit Durchbrechung negativer Verhaltensmuster.
Bei entsprechendem Bedarf erfolgt zunächst eine einzelne psychotherapeutische Sprechstunde (1 x 50 min.), nach der dann Empfehlungen für das weitere Vorgehen auf einem Formblatt (PTV 11) ausgesprochen werden. Hier geht es zum Beispiel um die Ausrichtung der Psychotherapie gemäß den oben angegebenen Therapierichtungen. Auf diese Sprechstunde folgen dann, wenn Behandlungsbedarf festgestellt wurde, mindestens zwei "probatorische Sitzungen", die einem "Kennenlernen" von Patient/in und Therapeut/in dienen sollen. Frühestens nach Abschluss der zweiten probatorischen Sitzung, kann die Patientin bei der Krankenkasse einen "Antrag auf Feststellung der Leistungspflicht" (PTV 1) stellen und damit das Verfahren zur Genehmigung einer Psychotherapie "in Gang setzen".