Hausarztzentrierte Versorgung ("Hausarztprogramm")

Nach dem Sozialgesetzbuch besteht für Krankenkassen die Verpflichtung, ihren Versicherten eine sogenannte hausarztzentrierte Versorgung (HZV) anzubieten. (§ 73b SGB V) Dabei werden per Gesetz an die ärztliche Behandlung sinngemäß folgende Standards angelegt:

 

1) Behandlung nach evidenzbasierten Leitlinien

2) zusätzliche Fortbildungspflicht für die teilnehmenden Ärzte

3) Teilnahme der Ärzte an Qualitätszirkeln

4) Einführung eines Qualitätsmanagements in der Praxis

 

 

In Summe besteht für Patienten hierdurch die Sicherheit, dass der teilnehmende Arzt sich gewissen Qualitätsstandards verpflichtet. Die Patienten erklären sich durch ihre Teilnahme bereit, ihren Hausarzt als ersten und koordinierenden Ansprechpartner zu wählen. Durch überweisungs-basierte Inanspruchnahme von Fachärzten wird die Übermittlung aller relevanten Gesundheitsinformationen an den koordinierenden Hausarzt sichergestellt. Die Teilnahme für Patienten wird durch den Hausarzt organisiert. Detaillierte Informationen zum HZV bietet der Deutsche Hausärzteverband oder die Krankenkassen.