Pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung im häuslichen Umfeld, die vollständig durch einen ambulanten Pflegedienst erbracht wird, wird als ambulante Pflege bezeichnet. Sie ist eine
Leistung der Pflegeversicherung. Leistungsberechtigung besteht, wenn die Pflegebedürftigkeit über einen Pflegegrad festgestellt wurde. Die
ambulante Pflege unterscheidet sich somit von der häuslichen Krankenpflege, die vereinfacht eher auf die Sicherstellung der
Behandlung einer akuten Erkrankung im häuslichen Umfeld ausgerichtet ist.